Wege-und Parkordnung

Wege- und Parkordnung
der KGA „Am Adlergestell“ e.V.

Als Beitrag zur Erhaltung und Verschönerung unserer Kleingartenanlage sowie in Wahrnehmung unserer gemeinsamen Verantwortung für die Einhaltung
des Zwischenpachtvertrages zwischen Grundstückseigentümer und dem Bezirksverband der Gartenfreunde Treptow e.V. gibt sich der Kleingartenverein „Am Adlergestell“ e.V. die nachstehende Ordnung.
 
In der gesamten Kleingartenanlage gilt die StVO sowie Schrittgeschwindigkeit (5 km/h)!
 
Toreinfahrt
• Das Tor ist nach dem Befahren und Verlassen der Kleingartenanlage möglichst geräuscharm zu schließen.
 
Befahren
• Beim Befahren der Wege ist auf das Vermeiden von Staubaufwirbelungen, lautstarkes Beschleunigen sowie Abbremsen zu achten! (Lärmschutz)
 
Parken
• Um ein sicheres Befahren für Rettungskräfte, Polizei sowie Lieferverkehr und BSR zu gewährleisten ist das Parken nur auf folgenden Wegen gestattet:
Sonnenallee / Kirschenallee / Pfirsichallee / Fliederallee und Birnenallee
Auf allen anderen Wegen ist das kurzzeitige Halten nur zum Beladen oder Entladen gestattet.
• In Kreuzungsbereichen und Wegeinmündungen ist das Parken untersagt.
• Dauerhaftes Parken ist untersagt.
Bei Verstoß kann der Vorstand das Abschleppen zu Lasten des Fahrzeughalters veranlassen.
• Das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern auf den Parzellen ist nicht gestattet.
• Ein dauerhaftes Abstellen und Parken von Wohnmobilien, Booten und Anhängern auf der Anlage ist nicht gestattet.
• Anspruch auf einen persönlichen Parkplatz besteht nicht.
 
Umwelt- und Lärmschutz
• Das Waschen und Reparieren von Kraftfahrzeugen im Bereich der Kleingartenanlage ist untersagt.
• Ruhezeiten sind einzuhalten und Lärmbelästigung zu vermeiden.

 
Haftung
• Der Verein haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die sich auf den Wegen der KGA „Am Adlergestell“ e.V. ereignen.
Verursacht ein Unterpächter durch Befahren der Anlage Beschädigungen am Eigentum anderer, haftet er als Verursacher. Das betrifft auch Schäden,
die durch Dritte verursacht werden, die in seinem Auftrag handeln. Der Verursacher ist zum Schadensersatz und zur Beseitigung des Schadens verpflichtet.
 
Die Wege- und Parkordnung wurde in der Sitzung des Vorstandes der KGA „Am Adlergestell“ e.V. am 06.Juni 2014 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.